Erbrecht.

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Vor dem Erbfall.

Wir erleben in unserer Kanzlei fast täglich, was ein nicht vorliegendes Testament bzw. eine gut gemeinte, aber nicht eindeutig formulierte Nachfolgeregelung alles anrichten kann. Dies muss nicht sein.

Unsere Mandanten machen bei uns immer wieder die Erfahrung, dass es gar nicht so unangenehm ist, rechtzeitig über die Nachfolgeplanung nachzudenken.

Was unsere Mandanten dabei schätzen, ist, dass wir uns Zeit nehmen, gemeinsam die persönliche Familiensituation zu durchleuchten, um danach ausführlich über Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Erst danach schlagen wir eine individuelle Erbfolgeplanung vor und formulieren diese unter Beachtung der steuerlichen Gesichtspunkte. Wenn Sie es wünschen, arbeiten wir dabei gern mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Nach dem Erbfall.

Zusätzlich zur Trauer über den Tod eines Angehörigen müssen Familie und Erben jetzt wichtige Entscheidungen treffen. Dabei müssen Fristen beachtet werden, die oft gar nicht bekannt sind. Der Todesfall muss zunächst dem Standesamt gemeldet werden. Testamente werden beim Amtsgericht eingereicht. Und jeder muss sich nach dem Tod eines Angehörigen auch fragen, ob und wie sich diese neue Situation juristisch für ihn auswirkt. Diese Frage kann nur ganz individuell beantwortet werden. Wir bieten daher unseren Mandanten ein intensives Erstberatungsgespräch zu einem attraktiven Festpreis an, in dem alle Fragen zu diesem Thema besprochen werden.